So verhelfen wir Ihnen schnell und unkompliziert zu Recht und Geld.

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Kontaktaufnahme zu unserer Zentrale
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Unser Kfz-Gutachter besucht Sie vor Ort und erstellt ein Gutachten
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Wir senden das Gutachten an unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht
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Sie erhalten das Geld
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Unsere Anwälte machen für Sie noch Nutzungsausfall und ggf. Schmerzengeld geltend

Unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht

Baris Yesil

Rechtsanwalt
Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht

Kamuran Sadak

Rechtsanwalt
Tätifkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht

Amin Murat Kasim

Rechtsanwalt
Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht
FAQ

Häufig gestellte Fragen an unsere KFZ-Gutachter

1.Welche Kosten kommen auf mich zu
Bei einem unverschuldeten Unfallschaden haben Sie keine Kosten. Die gegnerische Versicherung muss den gesamten finanziellen Aufwand übernehmen – und Sie müssen auch nicht in Vorkasse treten oder brauchen eine Rechtsschutzversicherung: weder für ein Unfallgutachten, noch für einen Anwalt für Verkehrsrecht, der bei einem unverschuldeten Autounfall die Schadenabwicklung immer begleiten sollte. Die Kosten werden von der gegnerischen Versicherung übernommen.
2.Ich habe einen Unfall, was nun?
Bei einem Unfall ohne Personenschaden muss die Polizei nicht gerufen werden – das ist aber meist ratsam. Tauschen Sie noch vor Ort alle wichtigen Kontakt- und Versicherungsdaten mit dem Unfallgegner aus. Dann können Sie sich direkt mit uns in Verbindung setzen – auch wenn die Schuldfrage noch ungeklärt ist, sind wir für Sie da. Die komplette Schadenaufnahme müssen Sie nicht vor Ort machen.
3.Darf ich mir den Kfz-Sachverstöndigen aussuchen?
Ja, Sie können einen Unfallgutachter Ihrer Wahl auswählen, wenn Sie einen unverschuldeten Unfall hatten. Sie haben das Recht auf einen KFZ-Sachverständigen und einen Rechtsanwalt. Diese müssen von der Versicherung Ihres Unfallgegners bezahlt werden.
4.Benötige ich ein Kfz-Gutachten?
Sie sollten unsere Hilfe in Anspruch nehmen. Ein KFZ-Gutachter kennt die Rechte und kann genau berechnen, wieviel der entstandene Schaden kostet und wie hoch der Restwert Ihres Autos ist.
5.Brauche ich einen Anwalt?
Wir arbeiten bereits mit Rechtsanwälte für Verkehrsrecht zusammen. Für Sie entstehen dadurch keine Kosten. Sie müssen nicht selbst einen Rechtsanwalt beauftragen.
6.Darf ich mir einen Mietwagen nehmen?
Bei einem nicht verschuldeten Unfall, muss die gegnerische Versicherung die Kosten für einen Ersatzwagen tragen.
7.Muss ich meine Versicherung anrufen?
Nein. Als Unfallopfer müssen Sie ihre Versicherung nicht informieren.
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