Ein Unfall ist ärgerlich genug – doch selbst nach der Reparatur bleibt oft ein unsichtbarer Schaden: die sogenannte merkantile Wertminderung. Diese betrifft den Wiederverkaufswert Ihres Fahrzeugs. Denn: Auch wenn der Schaden professionell behoben wurde, bleibt der Unfall im Fahrzeugleben dokumentiert – und das senkt den Marktwert.
Was bedeutet „merkantile Wertminderung“?
Die merkantile Wertminderung bezeichnet den Wertverlust, den ein Fahrzeug allein dadurch erleidet, dass es einen Unfallschaden in der Historie hat – auch wenn es technisch vollständig instand gesetzt wurde.
Ein Beispiel aus der Praxis:
Ein Fahrzeug mit einem reparierten Frontschaden im Wert von 2.500 € verliert durch den Unfall im Wiederverkauf beispielsweise zusätzlich 800 € an Wert. Diese Wertminderung kann Ihnen als geschädigtem Fahrzeughalter zustehen– und sollte daher unbedingt im Gutachten aufgeführt werden.
Wann habe ich Anspruch auf eine Wertminderung?
- Das Fahrzeug ist nicht älter als 5 Jahre.
- Es hat einen nicht unerheblichen Schaden (also kein Bagatellschaden).
- Es wurde fachgerecht repariert.
- Das Fahrzeug hatte vor dem Unfall keine größeren Vorschäden.
Warum ein unabhängiger Kfz-Gutachter so wichtig ist
Die Wertminderung wird nicht automatisch von der Versicherung ausgezahlt – sie muss korrekt berechnet und im Gutachten dokumentiert sein. Ein erfahrener, unabhängiger Kfz-Sachverständiger berücksichtigt die Wertminderung in seinem Gutachten – zum Vorteil des Geschädigten.
Fazit: Nicht auf Geld verzichten!
Viele Geschädigte verzichten unbewusst auf mehrere hundert bis tausende Euro – weil sie keine fundierte Beratung erhalten oder sich auf das Gutachten der Versicherung verlassen. Vertrauen Sie auf einen neutralen Experten und lassen Sie sich die Wertminderung professionell berechnen.