Wertminderung nach einem Unfall – Das unterschätzte Geld, das Ihnen zusteht

Ein Unfall ist ärgerlich genug – doch selbst nach der Reparatur bleibt oft ein unsichtbarer Schaden: die sogenannte merkantile Wertminderung. Diese betrifft den Wiederverkaufswert Ihres Fahrzeugs. Denn: Auch wenn der Schaden professionell behoben wurde, bleibt der Unfall im Fahrzeugleben dokumentiert – und das senkt den Marktwert.

Was bedeutet „merkantile Wertminderung“?

Die merkantile Wertminderung bezeichnet den Wertverlust, den ein Fahrzeug allein dadurch erleidet, dass es einen Unfallschaden in der Historie hat – auch wenn es technisch vollständig instand gesetzt wurde.

Ein Beispiel aus der Praxis:

Ein Fahrzeug mit einem reparierten Frontschaden im Wert von 2.500 € verliert durch den Unfall im Wiederverkauf beispielsweise zusätzlich 800 € an Wert. Diese Wertminderung kann Ihnen als geschädigtem Fahrzeughalter zustehen– und sollte daher unbedingt im Gutachten aufgeführt werden.

Wann habe ich Anspruch auf eine Wertminderung?

  • Das Fahrzeug ist nicht älter als 5 Jahre.
  • Es hat einen nicht unerheblichen Schaden (also kein Bagatellschaden).
  • Es wurde fachgerecht repariert.
  • Das Fahrzeug hatte vor dem Unfall keine größeren Vorschäden.

Warum ein unabhängiger Kfz-Gutachter so wichtig ist

Die Wertminderung wird nicht automatisch von der Versicherung ausgezahlt – sie muss korrekt berechnet und im Gutachten dokumentiert sein. Ein erfahrener, unabhängiger Kfz-Sachverständiger berücksichtigt die Wertminderung in seinem Gutachten – zum Vorteil des Geschädigten.

Fazit: Nicht auf Geld verzichten!

Viele Geschädigte verzichten unbewusst auf mehrere hundert bis tausende Euro – weil sie keine fundierte Beratung erhalten oder sich auf das Gutachten der Versicherung verlassen. Vertrauen Sie auf einen neutralen Experten und lassen Sie sich die Wertminderung professionell berechnen.